Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Kreistages am 17.05.2023 zur abschließenden Beratung


Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag des Landkreises Göttingen fordert das Land Niedersachsen auf, die restriktive Auslegung des Fachkräftegebots und der räumlichen Gegebenheiten (Voraussetzungen) so zu verändern, damit vor Ort der akuten Krise in der Versorgung Kinder und Jugendlicher im Jugendhilfebereich wirksamer begegnet werden kann.

Begründung
Die freien Träger der Jugendhilfe in Südniedersachsen stehen durch den akuten Fachkräftemangel vor einer großen, teils gar existenziellen Herausforderung.

Gesellschaftliche Herausforderungen und Krisen wie die Pandemie, der Ukrainekrieg, Flucht und Migration erzeugen einen enormen Mehrbedarf an Betreuung, der immer weniger bedient werden kann. In der Folge ist nicht nur die bedarfsgerechte Versorgung der Kinder und Jugendlichen gefährdet, sondern auch die wirtschaftliche Existenz der Einrichtungen.

Nach wie vor können Kinder und Jugendliche – gerade in Notsituationen – nicht bedarfsgerecht untergebracht werden. Vielmehr müssen sie, wenn überhaupt, in Hotels oder auch privat untergebracht werden oder sehr lange auf eine passende Wohngruppe warten.

Dies ist aus unserer Sicht die schlechtere Lösung. In dieser schwierigen Situation dürfen fehlende Trennwände, zu strenge Standards für die Anerkennung geeigneten Personals und zu lange Bewilligungsverfahren für Ausnahmegenehmigungen angemessene Unterbringungen nicht verhindern.

Uns ist bewusst, dass eine Absenkung von hohen Standards kein leichter Schritt ist. Doch ermöglicht er aus unserer Sicht kurzfristig, dass dadurch noch schlechtere (Nicht-) Betreuungsmöglichkeiten verhindert werden können.

Die sog. Fachkräfteliste für den Betrieb von Regeleinrichtungen wurde Anfang des Jahres aufgrund der Eingaben der zuständigen Jugendämter gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) erweitert. Leider sind von der Erweiterung fast nur Qualifikationen benannt, die selbst unter dem Fachkräftemangel leiden. Daher halten wir die Erweiterung für nicht ausreichend, da sie dem aktuellen Notstand nicht gerecht wird.

Wir schließen uns den fachlichen Forderungen der Jugendämter und freien Träger an und bitten das MS um zeitnahe Veränderungen. In angrenzenden Bundesländern wird aufgrund der deutlichen Versorgungskrise weniger restriktiv entschieden.

  • Öffnung der Jugendhilfe für geeignete Quereinsteiger*innen
  • Erweiterung der Fachkräfteliste um „verwandte“ Studienabschlüsse mit zeitnaher Einzelanerkennung
  • Erweiterung der Fachkräfteliste in Bezug auf fach-nahe Berufsausbildungen, z.B. aus der Pflege, Ergotherapie, Logopädie (Einzelanerkennung)
  • Schulungskonzepte für Quereinsteiger*innen, „training on the job“, Begleitung durch das Landesjugendamt bzw. Übertragung an das hiesige Jugendamt
  • Anpassung der Einsatzmöglichkeiten und der Betreuungsquote von sog. geeignetem Personal in der Betreuung von „unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ (umA) auf 50 % in Regel- und Neueinrichtungen gem. Erlass
  • Beschleunigte Bearbeitung sämtlicher Einzelanerkennungsverfahren
  • Entschlackung der restriktiven Gestaltung und Auslegung der räumlichen Vorgaben durch die Bewilligungsbehörde

Kinder- und Jugendschutz ist für die Kreistage in Göttingen und Northeim sowie den Rat der Stadt Göttingen das höchste Gut. Kein Kind darf uns verloren gehen!

gez. Heinze / gez. Wirth/Linne / gez. Körner / gez. Stiller / gez. Rüngeling / gez. Fascher