Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Kreisausschusses am 11. Juli sowie des Kreistages am 12. Juli 2022


Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag unterstützt die aktuellen Bemühungen von Landrat und Verwaltung, die Rhumequelle in Absprache mit der Stadt Herzberg und der Gemeinde Rhumspringe in öffentliches Eigentum zu übernehmen, um dadurch das Quellengebiet für den Naturschutz, die Trinkwasserversorgung und das frei zugängliche Naturerlebnis zu sichern. Sollten weitere juristische Schritte und Verfahren notwendig sein, so sichert der Kreistag hierfür seine Unterstützung zu.


Begründung
Die Rhumequelle liegt im Naturschutzgebiet und ist Teil des FFH-Gebiets 134 Sieber, Oder, Rhume. Als ergiebigste Karstquelle Mitteleuropas mit einer Schüttung von 2.000 l/sec. hat sie eine einmalige naturschutzfachliche Bedeutung, sie ist aber auch bedeutsam für die Versorgung mit Trinkwasser für rund 15.000 Menschen sowie als Ort der Naherholung und des Naturerlebens für alle.

Der Landkreis hat in Folge des Verkaufs des gesamten Areals der ehemaligen Papierfabrik das Vorkaufsrecht im Januar 2021 für die Gemeinde Rhumspringe und die Stadt Herzberg im Bereich des Naturschutzgebietes geltend gemacht. Der Käufer hat dies nicht akzeptiert und das Vorkaufsrecht wird vor dem Verwaltungsgericht beklagt.

Neben dem Schutz der Quelle als Biotop und der Nutzung des Wassers zur Trinkwasserversorgung kann eine gewünschte naturverträgliche Aufwertung für Besucherinnen und Besucher nur erfolgen, wenn sich die entsprechenden Bereiche im Eigentum der Gemeinde Rhumspringe befinden und Fördermittel beantragt werden können. Geht der Quelltopf mit umliegenden Biotopen und Wegen an eine Privatperson, ist eine nachhaltige sowie besucher- und besucherinnenorientierte Nutzung nicht möglich und es besteht die Sorge, dass auch der Rundweg nicht mehr genutzt werden kann.


gez. Bärbel Diebel-Geries / gez. Dr. Thorsten Heinze / gez. Steffani Wirth / gez. Dietmar Linne