Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Sozialausschusses am 29. November, des Kreisausschusses am 19. Dezember und des Kreistages am 20. Dezember 2017:

Resolution: Keine Mittelkürzungen im SGB II durch den Bund!

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag fordert die neue Bundesregierung auf, die geplanten Kürzungen im SGB II, auch vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen, mit dem Bundeshaushalt 2018 zurückzunehmen und die Jobcenter dauerhaft auskömmlich mit Mitteln im Eingliederungstitel und Verwaltungshaushalt auszustatten.

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, möglichst viele Maßnahmen für Arbeitslose zu erhalten und unterstreicht dabei den Schwerpunkt im Bereich der Maßnahmen für Jugendliche. Gleichzeitig beauftragt der Kreistag die Verwaltung, bei den Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose die Finanzierung ganzjährig sicherzustellen.

Begründung

Seit Jahren sind die Jobcenter durch den Bund unterfinanziert. Die Schere in der Finanzierung geht immer weiter auseinander. Denn der Bund erkennt einerseits die steigenden Verwaltungskosten nicht an und kürzt andererseits trotz steigender Fallzahlen bei den Mittelzuweisungen. Die Folge der nicht auskömmlichen finanziellen Ausstattung: um die Funktionsfähigkeit zu erhalten, müssen die Jobcenter bundesweit bei den durch den Bund zur Verfügung gestellten Mitteln aus dem Bereich der Eingliederung in den Bereich der Verwaltung umschichten. Beim Jobcenter des Landkreises Göttingen steigt die Umschichtung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 im Haushaltsjahr 2018 um weitere 1,8 Mio. Euro! Die Erhöhung resultiert zum einen aus der Kürzung der Mittel durch den Bund um 1,3 Mio. Euro. Zum anderen führen allein der neue Tarifvertrag und die Tariferhöhungen zu zusätzlichen Kosten im Jobcenter in 2018 von 1,5 Mio. Euro. Hätte das Jobcenter des Landkreises Göttingen nicht schon 1 Mio. Euro eingespart – trotz steigender Fallzahlen –, würden im Haushaltsjahr 2018 nur noch 3,2 Mio. Euro für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehen. Mit der bereits vorgenommenen Einsparung des Jobcenter Landkreises Göttingen stehen insgesamt 4,2 Mio. Euro für Maßnahmen bereit.

Die Mittel sollen schwerpunktmäßig für Jugendliche und schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen die Maßnahmen der Jugendwerkstätten gesichert und die ProAktiv-Zentren fortgeführt werden. Mit den sog. Arbeitsgelegenheiten für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sollen Angebote aufrecht erhalten werden, die nicht nur für die soziale Infrastruktur in Stadt und Landkreis Göttingen unverzichtbar sind, wie die Möbelbörsen und Quartiershilfen, sondern für diese Zielgruppe oft der einzige Weg sind, die Rückkehr zur sozialen Teilhabe zu ermöglichen.

Die Bundeskürzungen sind umso kritischer, als dass immer mehr Flüchtlinge ins SGB II wechseln, die aufeinander aufbauende, die Integration in die Arbeitswelt unterstützende Maßnahmen über einen längeren Zeitraum von bis zu fünf Jahren benötigen. Zudem geht der Abbau der strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit überhaupt nicht zufriedenstellend voran. Die trotz der guten konjunkturellen Lage noch im SGB II verbliebenen, schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen benötigen intensivere Betreuung und Begleitung durch das Jobcenter und Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten, um sich überhaupt einmal wieder Richtung 1. Arbeitsmarkt entwickeln zu können. Dagegen setzt der Bund viel zu einseitig auf unmittelbare Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt. Dies ist für diese Zielgruppe nicht sachgerecht.

Mit der Bundeskürzung ist der gesetzliche Auftrag der Jobcenter, nicht nur zu fordern, sondern auch zu fördern, kaum noch umzusetzen. Ihrem gesellschaftlichen Auftrag, den sozialen Frieden durch soziale Teilhabe zu sichern, können die Jobcenter so in keiner Weise angemessen gerecht werden.

gez. Dierkes gez. Worbes gez. Dinges