Anfrage gem. § 35a Satz 2 NLO
Schadensersatzansprüche aus der Erstellung des F+B Mietgutachtens

Die Gruppe CDU/Grüne hatte beschlossen, dass die F+B GmbH ein Gutachten zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten (KdU) erstellt. Das Gutachten kostete mehr als 70.000 Euro. Die Verwaltung hat nun mitgeteilt, dass das erstellte Gutachten der F+B GmbH vor Gericht keinen Bestand haben und nicht mehr zur Begründung bei KdU-Prozessen herangezogen werden könnte.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie namens der SPD-Fraktion, die folgende Frage zur
Sitzung des Kreistages am 15.12.2010 zu beantworten.

Ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, gegen die F+B GmbH Schadensersatzansprüche zu richten und hätte das Geltendmachen der Ansprüche Aussicht auf Erfolg?