Anfrage gem. § 35a Satz 2 NLO
Hier: Verfahren bei der Übernahme von Mitarbeitern der ehemaligen
Heranziehungsgemeinden

Namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, die folgenden Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, öffentliche Einrichtungen und Personal am 27.01.2011 zu beantworten.

1. Nach welchen Kriterien trifft der Landkreis die Entscheidung über die Übernahme von Mitarbeitern der Job-Center der vormaligen Heranziehungsgemeinden?
2. Werden bei der Entscheidung die gleichen Kriterien wie bei der Entscheidung über die Verbeamtung von Mitarbeitern angelegt?
3. Wenn bereits ein Beamtenstatus des Mitarbeiters vorliegt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Entscheidungsfindung über die Übernahme?
4. Trifft es zu, das Mitarbeiter der ehemaligen Heranziehungsgemeinden ohne Beurteilung ihrer Geeignetheit nach mehrjähriger Tätigkeit für den Landkreis Göttingen nicht übernommen wurden? Wenn dies zutrifft: Welchen Grund hat diese Entscheidung und um wie viele Mitarbeiter handelt es sich?