Anfrage gem. § 35a Satz 2 NLO
Werbeanzeigen des Landkreises Göttingen 2006-2009

Für die Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.1.2010 danke ich der Verwaltung. Das Recht, Anfragen an den Landrat zu richten, dient dem Zweck, das Handeln der Verwaltung zu überprüfen. Gegenstand der Überprüfung dürfen auch
Ausgaben der Verwaltung sein, zumindest und insbesondere dann, wenn es sich um nicht unerhebliche Summen handelt. Ausgaben von Steuergeldern in Höhe von fast 150.000 Euro im Zeitraum von vier Jahren sind im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und
in Anbetracht der damit verfolgten Ziele als nicht unerheblich einzustufen.

Dies vorausgeschickt bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass laut der in der Antwort genannten Zahlen jeder vierte Euro – also insgesamt über 40.000 Euro – für Anzeigen in der Wochenzeitung BLICK ausgegeben worden sind?
2. Nach welchen Kriterien, die durch die Verwaltung festgelegt sind, wird die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Anzeigen durchgeführt?
3. Sollte die Aussage unter Frage 1 den Tatsachen entsprechen: Durch welche objektiven Kriterien sind die vergleichsweise hohen Ausgaben für die genannte Wochenzeitung gerechtfertigt?

Ich bitte um öffentliche Beantwortung der Anfrage in der nächsten Kreistagssitzung am 16. Juni 2010.