„Schülerinnen und Schüler brauchen eine warme Mahlzeit am Tag auch während der Pandemie und die Eltern müssen auch in diesen Zeiten entsprechend unterstützt werden“, so die Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsgruppe um Reinhard Dierkes, SPD. Die durch die Covid-19-Pandemie erfolgten politischen Beschlüsse zur Eindämmung der Ausbreitung haben u.a. dazu geführt, dass Schulen und Kindertagesstätten zeitweise schließen mussten bzw. nur für Notbetreuungen zur Verfügung standen. Dadurch entfiel für eine beträchtliche Anzahl von Kindern die üblicherweise dort eingenommene und durch das Bildungs- und Teilhabegesetz der Bundesregierung bezuschusste warme Mittagsmahlzeit.

Die Gruppe aus SPD, Grünen und Freien Wählern im Kreistag Göttingen erwarte von der Kreisverwaltung entsprechende Gespräche mit allen Beteiligten zu führen, um die entsprechenden coronabedingten Nachteile im Sinne der betroffenen Schülerinnen und Schüler möglichst schnell auszugleichen. „Wie wir wissen, laufen diese Gespräche bereits, worüber wir uns sehr freuen. Wir brauchen ein gutes Ergebnis für die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern“ so die Vorsitzenden.

„Rein juristisch betrachtet ist der Zuschuss zur Mittagsverpflegung eine durch das SGB II garantierte Zahlungsverpflichtung dem dienstleistenden Caterer gegenüber“, erklären die Vorsitzenden, „und das Gesetz deckt an dieser Stelle Zahlungen an Eltern für die Beköstigung ihrer Kinder im eigenen Haushalt zu unserem Bedauern nicht ab.“

Allerdings seien auch andere Erbringungswege möglich, wie z.B. die Abholung an Sammelstellen statt Lieferung oder sogenannte Lunchpakete an die Schülerinnen und Schüler auszugeben. Diese Kosten könnten über das Bundesteilhabegesetz abgerechnet werden. Zuständig für diese Strukturen sei aber nicht das jeweilige Jobcenter, – es geht um die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler – zuständig seien die Gemeinden als Schulträger für die Grundschulen und der Landkreis als Schulträger für die Allgemein- und Berufsbildenden Schulen.