„Aus unserer Sicht muss die Landesregierung ihre Corona-Soforthilfe überarbeiten und Lebenshaltungskosten bei Soloselbstständigen und Künstler*innen als Ausgaben anerkennen. Solange sich Wirtschaftshilfen der öffentlichen Hand lediglich nach den Ausgaben des unternehmerischen Betriebes richten und private Lebenshaltung außen vor lassen, fallen etliche Menschen in Deutschland durch das Raster“, sagt Gregor Motzer, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Niedersachsen muss nachziehen.
„Aber gerade diese Gruppe von Kulturschaffenden darf bei der Förderung nicht außen vor bleiben“, fordert er und schlägt vor, dass auch die Landesregierung ein entsprechendes Programm auflegt: „Unsere Künstlerinnen und Künstler vor Ort sind nicht nur darauf angewiesen, sie haben es auch wirklich verdient, dass man sich in dieser Weise um sie kümmert“, betont Motzer.
Taxifahrer, Friseure, Kneipenwirte, Handwerker*innen, freischaffende Grafiker, Kinder-Tagespflegepersonen oder Kosmetiker*innen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise trifft neben den großen Unternehmen und dem Mittelstand besonders die zahlreichen kleinen Selbstständigen oder Soloselbstständigen, die ihrer Arbeit aufgrund der Verbotsverfügung nicht mehr nachgehen können oder deren Umsätze eingebrochen sind. „Insbesondere, weil bei vielen nicht die finanziellen Rücklagen da sind, die für einige Wochen oder gar Monate die Liquidität sichern. In Form einer Billigkeitsregelung erhalten Kleinunternehmen (auch Soloselbstständige oder freie Berufe) eine Einmalzahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss“, begrüßt Motzer die Maßnahmen der Bundesregierung.
Dennoch bleibt vielen Betroffenen mit dieser Regelung nur noch ein Antrag auf Grundsicherung beim JobCenter. Viele Soloselbstständige, aber insbesondere auch Künstler und Kreative, haben keine gewerblichen Pacht- oder Leasingzahlungen, stattdessen aber private Mietkosten, Krankenkassenbeiträge oder weitere Lebenshaltungskosten. Hamburg hat dieses Problem frühzeitig erkannt und zahlt weiterhin sowie zusätzlich aus Landesmitteln eine pauschale Förderung von 2.500 Euro zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen.