Die Corona-Krise trifft neben den großen Unternehmen und dem Mittelstand besonders die zahlreichen kleinen Selbstständigen oder Soloselbstständigen, die ihrer Arbeit aufgrund der Verbotsverfügung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Bei vielen sind die finanziellen Rücklagen nicht da, die für einige Wochen oder gar Monate die Liquidität sichern.
„Um z.B. den Taxifahrern, Friseuren, Kneipenwirten, Handwerker*innen, freischaffenden Grafikern und Kosmetiker*innen zu helfen, haben Bundes- und Landesregierung jeweils Soforthilfeprogramme aufgelegt, welche auch die Betroffenen bei uns vor Ort ab sofort über die Internetseite der NBank www.nbank.de beantragen können“, sagt Gregor Motzer.

Er ist wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion Göttingen.
Durch das Zuschussprogramm der Landesregierung sollen Kleinunternehmen sowie Soloselbstständige und Künstler*innen folgende Einmalzahlungen erhalten: Bis 5 Beschäftigte 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte 10.000 Euro und bis 49 Beschäftigte 20.000 Euro. Insgesamt stehen dafür zunächst 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Bund stellt unbürokratische „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro für jene zur Verfügung, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Die Vergabe soll ebenfalls über die NBank erfolgen. Folgende Beträge sollen Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten: Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitstellen) und bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitstellen).
Wann diese Mittel konkret beantragt werden können, sei noch nicht ganz klar, so Motzer. Die Mittel aus dem Landes- und dem Bundesprogramm seien kombinierbar, allerdings dürfe die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln nicht zu einer Überkompensation führen. „Nach meinen Informationen wird daher empfohlen, bei kurzfristigem Hilfebedarf zunächst Mittel aus dem Zuschussprogramm des Landes zu beantragen und erst im zweiten Schritt ergänzend aus dem Bundesprogramm“, erläutert Motzer.
Der Landkreis unterstützt des Weiteren die Kultureinrichtungen dadurch, dass die bewilligten Kulturzuschüsse auch fließen werden, wenn keine Veranstaltungen stattfinden. Eine Rückforderung werde es nicht geben.