Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Reinhard Dierkes, zur Thematik „Gipskarst Südharz“:
„Es ist immer von Vorteil, wenn politische Debatten auf sachlicher Ebene geführt werden. Wenn aber Fritz Güntzler (CDU) ohne inhaltlich wirklich nachvollziehbare Gründe die 'Bastapolitik' des Landrats kritisiert und anschließend mit dünnen Argumenten daherkommt, muss er schon des Opportunismus wegen heutzutage ernst genommen werden.

Schauen wir uns an, was er und seine Fraktion im Kreistag beantragt haben, so findet sich eine Liste von sieben Flächen, die in Verbindung mit der jetzigen Entscheidung des Kreistags (nicht des Landrats!) über die Ausweisung des FFH-Gebietes stehen – einer europarechtlich und zuletzt durch EuGH-Urteil aus dem Jahre 2006 (!) vorgeschriebenen Umsetzung von schützenswerten Gebieten – und über die seine Fraktion noch ein weiteres Mal sprechen wollte. Wäre seine Fraktion im Kreis in Verantwortung, hätte sie ein solches Verlangen in Kenntnis der rechtlichen Situation mit hochgezogenen Schultern abgelehnt. Diese Flächen umfassen ein Gebiet von 14,6 ha.

Auch ohne erneute Verschiebung hat sich der Kreistag nach intensiver Diskussion entschieden, zwei dieser Flächen in der Größe von etwa 3,1 ha herauszunehmen. Dabei handelt es sich um Flächen, die im Gegensatz zu den vier anderen Flächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind und auch nicht in der FFH-Kulisse liegen. Es geht also um etwa 11 ha, die strittig sind. Bereits jetzt sind vier der fünf Gebiete ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Für genau diese Flächen wurde der jetzt schon rechtlich verbindliche Text in die neue Verordnung übernommen: Es besteht Bestandsschutz, es ändert sich nichts! Hieraus nun eine ‚Beerdigung des Gipsabbaus im Südharz‘ zu konstruieren, ist blanker Populismus. Beerdigt wird allenfalls die politische Streitkultur. Das Unternehmen selbst verfügt über 130,8 ha genehmigter Fläche, von denen 82,8 ha entweder im aktiven Abbau genutzt werden bzw. als Reserve noch vorhanden sind und in denen erst künftig abgebaut wird.

Eine herzliche Bitte auch an das Unternehmen: Einer Kreisverwaltung, die Umweltrecht umzusetzen gezwungen ist, eine ideologische Ausrichtung vorzuwerfen, ist unangemessen. Verwaltungen jedenfalls arbeiten rechtssicher, um nicht angreifbar zu sein – nicht aber ideologisch! Selbstverständlich kann das Unternehmen einen Normenkontrollantrag stellen. Ob der Ausgang wirklich offen ist? Als SPD-Fraktion stehen wir selbstverständlich auch weiterhin für Gespräche zur Verfügung – mit Verständnis und dem Willen zur Unterstützung. Aber bitte auf sachlicher Ebene.“