„Neu eingerichtet wird mit dem Nachtragshaushalt 2021 ein ‚Corona-Hilfsfonds Soziales‘ in Höhe von 125.000 Euro, der insbesondere Familien, Kinder und Einzelpersonen erreichen soll, die in besonderen Notlagen sind, welche aber bei anderen Fördertopfen durch das Raster fallen.“, so der sozialpolitische SPD-Fraktionssprecher Andreas Philippi.

Die finanziellen Nöte insbesondere von Solo-Selbstständigen, Kurzarbeiter*innen und Menschen mit geringem Einkommen oder im Transferleistungsbezug bleiben auch nach nun gut einem Jahr Corona-Krise teilweise verborgen. Individuell wird es aber sicher zu vielen Notlagen kommen. Eine Förderung ist zum Beispiel für Hardware, notwendige Hilfsmittel oder wichtige Ersatzbeschaffungen möglich.

„Neu eingerichtet wird daher mit dem Nachtragshaushalt 2021 ein ‚Corona-Hilfsfonds Soziales‘ in Höhe von 125.000 Euro, der insbesondere Familien, Kinder und Einzelpersonen erreichen soll, die in besonderen Notlagen sind, welche aber bei anderen Fördertopfen durch das Raster fallen. Eine Förderung ist zum Beispiel für Hardware, notwendige Hilfsmittel oder wichtige Ersatzbeschaffungen möglich“, so der sozialpolitische Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion Andreas Philippi.

„Menschen mit Behinderungen sind bei Leistungen aus diesem Corona-Hilfsfonds besonders zu berücksichtigen. Weiter können auch Unterstützungsangebote außerhalb oder ergänzend zur Jugendhilfe gefördert werden. Pro Antrag ist eine Unterstützung bis maximal 1.000 Euro möglich“, so der Grüne Kreistagsabgeordnete Dietmar Linne.

„Ziel der Förderung ist immer die Teilhabe der Anspruchsberechtigten am gesellschaftlichen Leben. Wünschenswert wäre bei der Antragstellung eine formlose Bestätigung des Bedarfes durch unsere Familienzentren, die einschlägigen Beratungsstellen, Sozialdienste oder die wirtschaftliche Jugendhilfe“, so Lothar Dinges, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Kreistag Göttingen.

Hier geht's zum Antrag:
Corona-Hilfsfonds Soziales zur Sicherung der Teilhabe