Die niedersächsische Landesregierung hat auf die Corona-Krise schnell reagiert und ist mit Zuschüssen und Krediten den sich abzeichnenden teilweisen oder vollständigen Umsatzausfällen in der Wirtschaft begegnet. Ab April hat das Land dann die Soforthilfe-Programme an die Förderkulisse des Bundes angepasst. Einerseits schließt der neue „Niedersachsen-Liquiditätskredit“ eine Lücke im KfW-Programm der Bundesregierung für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, andererseits wurde bei der „Niedersachsen-Soforthilfe“ die Anrechnung von Personal- und Lebenshaltungskosten gestrichen. Die Soforthilfe ist ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss, um die Liquiditätslücke zwischen den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Und genau hier ergab sich ein großes Problem:

Viele Soloselbstständige wie zum Beispiel Taxifahrer, Friseure, Coaches, freischaffende Grafiker, Kinder-Tagespflegepersonen oder Kosmetikerinnen, aber insbesondere auch Künstler und Kreative, haben keine gewerblichen Pacht- oder Leasingzahlungen, stattdessen aber private Mietkosten und Krankenkassenbeiträge.

„Aus unserer Sicht müssen Bundes- und Landesregierung ihre Corona-Soforthilfe überarbeiten und Lebenshaltungskosten bei Soloselbstständigen oder Künstlern als Ausgaben anerkennen. Solange sich Wirtschaftshilfen der öffentlichen Hand lediglich an den Ausgaben des unternehmerischen Betriebes richten und private Lebenshaltung außen vor lassen, fallen etliche Menschen in Deutschland durch das Raster“, sagt Gregor Motzer, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion. Es habe sich gezeigt, dass private Programme oder Initiativen eine ausreichende Hilfe nicht ersetzen könnten.

In einem gemeinsamen Brief an das Land sprechen sich die Kreistagsfraktionen von SPD, Grünen und Freien Wählern zusammen mit CDU und FDP sowie Linke, Piraten und Partei für den Erhalt einer vielfältigen Kulturszene aus. Motzer: „Der Erhalt der Kulturszene ist jetzt eine der großen Herausforderungen, auch dafür fordern wir eine entsprechende Unterstützung. Und wir bitten die Kulturverwaltung, die Auswirkungen der Corona-Krise sehr genau zu beobachten und uns über die Entwicklungen zu informieren.“

Digitalbonus.Niedersachsen an Bedarf von Unternehmen in der Corona-Krise angepasst
Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen“ wird an den speziellen Bedarf von Unternehmen in der Corona-Krise angepasst. Ab sofort können niedersächsische Unternehmen den Zuschuss von bis zu 10.000 Euro explizit auch für Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik beantragen. Weitere Infos gibt es hier: https://www.wrg-goettingen.de/angebote/fuer-unternehmer/foerderprogramme

Zugang zur Grundsicherung wurde erleichtert
Für Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige hat der Bund den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Wer durch die Corona-Krise Schwierigkeiten hat, seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann Unterstützung bei den Jobcentern beantragen. Liquiditätsunterstützung aus Bundes- oder Länderprogrammen stellen dabei nicht per se einen Hinderungsgrund dar. Für 6 Monate entfällt zudem die übliche Vermögensprüfung, außer bei erheblichem Vermögen. Die Kosten der Unterkunft werden ebenfalls befristet anerkannt. Anträge und Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch unter 0800 - 45 55 523.

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