Die Stärkung der Hebammenversorgung im Landkreis ist das Ziel eines Beschlusses, der heute im Kreistag gefasst worden ist. Auf Initiative der SPD-Fraktion gemeinsam mit den Gruppenpartnern wurde die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten. Kernanliegen ist es, neue Hebammenpraxen im Landkreis einzurichten und gleichzeitig die etablierten Praxen besser zu begleiten und auf verschiedene Weise zu unterstützen.

Wir haben für das Programm in den Kreishaushalten für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 100.000 Euro eingestellt. Der SPD-Kreistagsabgeordnete und Sozialausschussvorsitzende Dr. Andreas Philippi erläutert: „Leider geht die bundesweite Verschlechterung in der Hebammenversorgung auch am Landkreis Göttingen nicht spurlos vorbei. Wir setzen uns insbesondere für Ansiedlungszuschüsse, ein Mentoringprogramm für Berufsanfängerinnen und Wiedereinsteigerinnen sowie die Förderung der beruflichen Fortbildung ein. Für die Betreuung im Wochenbett sollen gleichfalls Zuschüsse ermöglicht werden.“

Wichtig ist es, eine flächendeckende Versorgung des Landkreises mit Hebammen zu sichern und unterstützend dort einzugreifen, wo es notwendig ist. Die Situation der Hebammen ist bundesweit nicht optimal. Ohne eine wirksame Gegensteuerung werden wir bei gleich bleibenden Geburtenzahlen schon mittelfristig die Betreuung der schwangeren Frauen durch Hebammen nicht mehr gewährleisten können. Der Antrag soll die befürchtete Entwicklung stoppen und die Versorgung überall im Landkreis auch für die Zukunft absichern.

Um die angestrebte Wirksamkeit zu erreichen, schlägt Dr. Philippi vor, die Gründung einer Praxis mit 3.000 Euro zu bezuschussen. „Wir wollen finanzielle Hilfen für Wiedereinsteigerinnen, die über ein Monitoringprogramm begleitet werden, gewähren, wir können uns über die Leistungen hinaus, die Hebammen mit Kostenträgern abrechnen, einen Zuschuss von 20 Euro pro Mutter vorstellen und halten einen Zuschuss des Landkreises an den jährlichen Fortbildungen mit bis zu 300 Euro für denkbar. Ebenso denken wir an eine digitale Vernetzung von Hebammen und den Müttern. Diese von der Gesundheitsregion einzurichtende App soll Informationen für Schwangere bereitstellen und die Kommunikation zwischen den Hebammen verbessern. Das Geld für all diese Maßnahmen ist im Haushalt verankert, weswegen wir davon ausgehen, dass die Mittel rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres auch wirklich fließen“.