Das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP hat am 26.10. mit der ersten Vorstellung des Verwaltungsentwurfs im Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit dem Umweltausschuss begonnen.
Viele der grundlegenden Neufestlegungen müssen noch diskutiert und eingeordnet werden. Nicht alle in den letzten Jahren eingebrachten Ideen finden sich im Entwurf wieder.

Mit einiger Überraschung ist sicherlich die Festlegung der Vorranggebiete für die Windenergie zur Kenntnis genommen worden. Es ist klar, dass der Landkreis – und damit der Kreistag – eigene Ziele, rechtliche Festsetzungen und juristische Belange in seinen Entwürfen bedenken und formulieren muss. Die regionale Raumordnung ist nicht einfach die Zusammenfassung des „status quo“ der Gemeinden. Gleichwohl werden wir zu verschiedenen Punkten noch eigene Fraktionsüberlegungen anstellen. Bereits in der Wirtschaftsausschusssitzung haben wir als SPD-Fraktion unseren Anspruch formuliert, in den folgenden Beratungen auch eigene raumordnungspolitische Anträge einzubringen.

Während das RROP für die Siedlungsentwicklung einige gewünschte substanzielle Verbesserungen in den Festlegungen enthält, ist das Windenergiekonzept noch nicht mit den Gemeinden abgestimmt worden. Das liegt formal in der Natur der Sache: Das eigentliche politische Verfahren beginnt erst jetzt. Allerdings: Vielerorts widerspricht es den umfassend abgewogenen Flächennutzungsplänen der Gemeinden. Ob und wie weit diese Flächennutzungspläne den aktuellen Anforderungen an die Ausweisung von Windenergiegebieten noch entsprechen, wird Teil des nun folgenden Abwägungsprozesses. Die Gemeinden sind daher gefordert, ihre vorhandenen Pläne zu überprüfen, vom vorliegenden Verwaltungsvorschlag abweichende Vorschläge zu formulieren und direkt oder über regionale Kreistagsabgeordnete in die Diskussion einzubringen. Grundsätzlich befürworten wir ein Windenergiekonzept mit Ausschlusswirkung, da es die Verantwortung und auch das Klagerisiko von den Gemeinden auf den Landkreis überträgt.

Da der Entwurf des RROP jetzt öffentlich ist, gilt es, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Interessen von Landkreis und Gemeinden ausreichend und thematisch umfassend in der Diskussion gewürdigt und gegebenenfalls im zu beschließenden Raumordnungsprogramm berücksichtigt werden. Der vorgelegte Verwaltungsentwurf geht nach Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 02.12.2020 ins öffentliche Verfahren.

Das Regionale Raumordnungsprogramm ist von großer Bedeutung für die gemeindliche Entwicklung und damit auch für die Entwicklung des Landkreises. Das Raumordnungsprogramm wird auch im Wahlkampf Thema werden. Wir sollten uns als SPD-Fraktionen auf allen kommunalen Ebenen zur Zusammenarbeit verpflichtet wissen und den Austausch der Ideen und Argumente vertrauensvoll miteinander gestalten. Die Verabschiedung des RROP wird aller Voraussicht nach erst vom neuen Kreistag – also frühestens im ersten Quartal 2022 – vollzogen. Es bleibt also Zeit für ausgiebige Diskussionen zwischen allen Beteiligten.